Der Energieausweis . . .
... und was Sie darüber wissen sollten!
Für wen ist der Ausweis Pflicht? | Für alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien |
Ab wann ist der Ausweis Pflicht? | Seit dem 1. Juli 2008 (bis einschließlich Baujahr 1965) |
Wie lange ist so ein Ausweis gültig? | 10 Jahre |
Wer darf einen solchen Ausweis ausstellen? | Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister und Techniker mit entsprechender Qualifikation bzw. Berufserfahrung |
Was geschieht, wenn der Ausweis nicht vorgelegt wird, bzw. nicht rechtzeitig? | Die Missachtung der Energieeinsparverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. |
Was ist mit bereits ausgestellten Ausweisen? | Wenn sie auf Basis der vor dem 1. Oktober 2007 geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung oder der Wärmeschutzverordnung von 1994 ausgestellt wurden, behalten sie ihre Gültigkeit ebenfalls für 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung. |
Wird so ein Ausweis staatlich bezuschusst? | Nein |
Gibt es verschiedene Arten des Ausweises? | Es gibt die verbrauchsorientierte und die bedarfsorientierte Variante. Verbrauchsorientierte Variante:
Bedarfsorientierte Variante:
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Warum gibt es diesen Ausweis überhaupt? | Käufern und Mietern von Wohnungen und Häusern sollen die energetischen Folgekosten transparent gemacht werden. Zudem soll er Gebäudeeigentümer anregen, ihr Gebäude energetisch zu sanieren. |
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